Dr.-Otto-Rindt-Oberschule Senftenberg
  Hausordnung
 

Hausordnung der Dr.-Otto -Rindt-Oberschule Senftenberg

VORWORT
Die Dr. -Otto -Rindt -Oberschule möchte dazu beitragen, die ihr anvertrauten jungen Menschen zu verantwortungsbewussten  Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen;
Diese Hausordnung stellt notwendige Grundregeln für ein friedliches, geregeltes Miteinander in der Schule, Lehrer und auch Eltern verpflichtet.

GÜLTIGKEIT
Diese Hausordnung gilt für die gesamte Aufenthaltzeit auf dem Schulgelände.

1.  Verhalten im Schulhaus
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof oder bei schlechter Witterung in den dafür vorgesehen Räumlichkeiten auf.
Für die Zeit zwischen Unterrichtsschluss und der Abfahrt der Busse trifft Gleiches zu.

2.  Das Schulgebäude wird pünktlich mit dem Vorklingeln um 7.20 Uhr betreten, die Zeit bis zum Unterrichtsklingeln um 7.30 Uhr dient der individuellen Vorbereitung jedes Schülers auf den Unterricht. Jeder Schüler trägt durch das rechtzeitige Bereitlegen der vollständigen Materialien für die entsprechende Unterrichtsstunde zu deren pünklichen Beginn bei.

3.  Im Schulhaus achten alle Schüler auf eine ruhige Atmosphäre und verhalten sich höflich zueinander und auch zu Lehrern, dem technischen Personal und Gästen unserer Schule.

4.  In jedem Unterrichtraum und ebenso in den anderen Räumlichkeiten des Schulgebäudes achet jeder auf Ordnung und Sauberkeit. Fachraumordnungen sind strikt einzuhalten

5.  Für fahrlässige oder absichtliche Beschädigungen oder Verschmutzung sind im gesamten Schulgelände die Verursacher verantwortlich und auch haftbar.

6.  Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem gesamten  Schulgelände nicht gestattet. Das Mitführen und Gebrauchen von Drogen, sowie von Alkohl, Tabakwaren oder Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenstände sind strengstens untersagt.

7.  Verhalten auf den Schulhof - Um Fußgänger nicht zu gefährden, müssen Fahrräder, Mofas ect. auf dem gesamten Schulgelände geschoben werden. Sie werden nur auf den dafür vorgesehenen Platz abgestellt, der unverzüglich nach dem Abstellen bzw. Abholen des Fahrrades oder  Mofas verlassen werden muss. Verischerungsschutz besteht nur beim Vorhandensein eines gültigen Fahrradpasses.

8.  Pausenordnung - Zu Beginn der Hofpause begeben sich die Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Der Aufenthalt in den Toilettenräumen ist auf die notwendige Zeit zu beschränken. Die Räume sind sachgerecht zu behandeln und sauber zu verlassen.
Auf dem Schulhof ist wegen erhöter Verletzungsgefahr Schneeballwerfen oder das Rutschen auf Eisflächen nicht erlaubt.

9.  Verlassen des Schulgeländes - Die Schüler dürfen während der gesamten Unterrichtszeit grundsätzlich das Schulgelände nicht verlassen.
Sollte ein vorzeitiges Verlassen des Schulgelände erforderlich werden, bedarf dieses der ausdrücklichen Zustimmung eines Lehrers nach vorheriger Absprache mit dem Eltern des betreffenden Schülers.

10.  Das Verhalten bei Feuerarlam regelt der Alarmplan.

11.  Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die für den Unterricht nicht erforderlich sind, besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.

12.  Handys werden vor jeder Unterrichtsstunde abgestellt und in der Schultasche verstaut, andere private elektronische Geräte werden ebenfalls während des Unterricht abgestellt.

13.  Aus Gründen der Sauberkeit wird während der Unterrichtsstunden das Kauen von Kaugummi untersagt.

SCHLUSSBEMERKUNG
Alle Lehrer, das technische Personal der Schule, sowie die festgelegten Schüleraufsichten sind zur Aufrechterhaltung der Disziplin, Ordnung und Sicherheit an der Schule  den Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anweisungen sind grundsätzlich zu befolgen.

 
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